Probezeit

Probezeit

Unter der Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis versteht man einen Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer vorläufig beschäftigt wird, um seine Eignung für die jeweilige Tätigkeit festzustellen. Üblicherweise dauert diese Testphase zwischen drei und sechs Monaten.

Abweichende Kündigungsfristen

Solange gelten abweichende Kündigungsfristen, die jedoch mindestens zwei Wochen betragen müssen. Bei einem Berufsausbildungsverhältnis muss der Probezeitraum mindestens einen Monat betragen und darf vier Monate nicht überschreiten. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während dieser Zeit von beiden Seiten ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Kontaktieren Sie uns, wenn die Prüfung einer solchen Vereinbarung erforderlich wird. Wir beraten und informieren Sie gern.

Bei Fragen rund um dieses Thema steht Ihnen unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht in Buxtehude, Frau Rechtsanwältin Sandra Domnick, gern zur Verfügung.